München - Das Aprilwetter macht dem Bayerischen Brauerbund einen Strich durch die Rechnung: Eigentlich sollte am 23. April der Geburtstag des Reinheitsgebots mit einem Fest vor dem Haus des Brauerbunds in München gefeiert werden, doch bei angekündigten Maximalwerten von fünf Grad und Schneefall in München macht das keinen Sinn, begründet Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, die kurzfristige Absage.
Noch nie habe man das Fest, das es seit 1996 gibt, witterungsbedingt ausfallen lassen müssen, sagt Ebbertz. Aber unter den sich abzeichnenden Witterungsbedingungen sei nicht zu erwarten, dass Menschen sich nach der Arbeit bei Musik fröhlich zu einem Bier treffen und auf den 508. Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebotes anstoßen. Der Brauerbund hofft auf wieder bessere Rahmenbedingungen im nächsten Jahr.
Der 23. April ist das Datum, mit dem die Urform des Bayerischen Reinheitsgebots im Jahr 1516 verlautbart worden ist. Damals wurde von Herzog Wilhelm IV. festgelegt, dass in seinen Städten, Märkten und auf dem Lande zum Bierbrauen ausschließlich Wasser, Gerste und Hopfen verwendet werden dürfen. Seinen Untertanen wurde somit die Herstellung des beliebten Weizenbiers untersagt.