Das sind die Regeln für die Gastronomie

von Conrad Seidl 11/05/2021
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Das sind die Regeln für die Gastronomie

Wien - Eine Woche vor der österreichweiten (Teil-)Öffnung der Gastronomie hat die Regierung deutlich gemacht, was es ab 19. Mai zu beachten gilt, wenn man "auf ein Bier" geht. „Ab 19. Mai geht es wieder auf. Gäste wie auch Gastgeber können es nicht mehr erwarten, dass es endlich losgeht. Entscheidend für Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe ist aber nicht nur das Datum, sondern vor allem, unter welchen Rahmenbedingungen geöffnet werden darf und unter welchen Voraussetzungen Gästen der Zutritt erlaubt ist!", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Präsentation der Verordnung. 

Grundregel der Öffnungen ist es, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht. Hier wird von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“.

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate.

Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.

Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft künftig zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.

Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.

Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot.

Details zu den Öffnungsschritten in der Gastronomie:

3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen

Indoor pro Tisch maximal 4 Personen mit höchstens 6 Kindern (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)

Outdoor maximal 10 Personen plus 10 Kinder

Abholung zu den regulären Öffnungszeiten (05-22 Uhr) möglich

Für Imbissstände und zur Abholung ist kein Test erforderlich.

Details zu den Öffnungsschritten in der  Hotellerie und Beherbergung:

3-G-Regel beim Betreten und Einchecken

Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich, Tests müssen dafür somit erneuert werden.

Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen und Freizeitbetrieben indoor sowie outdoor (Ausnahme bei geringer Interaktion: z.B. Zoo, Freibäder etc.)