Noch keine Entscheidung über Braugersten-Patent

von Conrad Seidl 14/04/2025
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Noch keine Entscheidung über Braugersten-Patent

Das unter der Nummer EP2575433 geführte Patent erklärt eine durch herkömmliche Zuchtmethoden entstandene Gerstensorte zur Erfindung des Unternehmens Carlsberg. Dieses Patent ist seit Jahren umstritten - Unternehmen wie Arche Noah, Hirter Brauerei oder das als Bio-Pionier bekannte Neumarkter Lammsbräu kämpfen dagegen an. Ende März fand dazu eine Anhörung statt, die zwar kein Ergebnis brachte - aber das Problem ins Bewusstsein der Konsumenten rücken konnte.

Konkret wurde eine bewährte Sorte durch Zufallsmutagenese optimiert. Diese soll dadurch Eigenschaften erlangt haben, die speziell für die Bierproduktion vorteilhaft sind. Der fruchtbare Boden der Kontroversen ist jedoch weniger die Qualität der Gerste selbst, sondern sind vielmehr die patentrechtlichen und ethischen Fragen dieses Vorgangs, schreibt die Bauernzeitung

Bei einer kürzlichen Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) wurde der Fall erneut ins Blickfeld gerückt. Die Kammer konnte keine endgültige Entscheidung treffen und verwies den Fall an die Einspruchsabteilung zurück, da die Erfindungshöhe umfassend geprüft werden muss. Das EPA hält daran fest, dass zufallsbedingte genetische Veränderungen als patentierbare technische Erfindungen zu sehen seien, was von Christoph Then vom NGO-Netzwerk „Keine Patente auf Saatgut!“ scharf kritisiert wird. Erst im Jahr 2017 bewertete das EPA Pflanzen aus Zufallsmutagenese als gleichwertig mit jenen aus gentechnischen Verfahren – eine Entscheidung, die seitdem die Züchtungsbranche erheblich beeinflusst.

Die Folgen der Patentierung von Braugerste betreffen aber auch Bierbrauer und Konsumenten: "Patente auf Saatgut und auf Gersten bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien und beides spielt wiederum Großkonzernen in die Hände“, erklärt Nikolaus Riegler, Eigentümer und Geschäftsführer der Kärntner Privatbrauerei Hirt und Sprecher der Unabhängigen „Privatbrauereien Österreichs“.

Mittelstandsbrauer gefährdet

Johannes Ehrnsperger, Geschäftsführer der Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu und Sprecher des Werteverbunds „Die Freien Brauer“ ergänzt: Der Klimawandel erfordert eine stetige Weiterentwicklung unserer Braugerstensorten, um auch zukünftig eine stabile und qualitativ hochwertige Rohstoffversorgung der gesamten Braubranche zu gewährleisten. Patente auf konventionell gezüchtete Sorten schränken die Vielfalt und damit die Zukunftsfähigkeit aller zu Gunsten einzelner Patentinhaber ein. Dies führt letztlich zur Monopolisierung und dem Wegfall von Vielfalt und mittelständischen Braustrukturen.

Diese Neubewertung birgt das Risiko, dass innovative Sorten nicht mehr entwickelt werden, da die hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten eine abschreckende Wirkung hätten, heißt es. Während das Verfahren weiter läuft, finden in Brüssel gleichzeitig Gespräche über die Patentierung von Saatgut und die Regulierung der Züchtung mittels Neuer Genomischer Techniken (NGT) statt. „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert dringend, dass konventionelle Zuchtmethoden gesetzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.

Österreich habe bereits entsprechende Maßnahmen getroffen, die als Vorbild in der EU dienen könnten. Die nächste Anhörung des Falls in München könnte entscheidende Weichen stellen und klären, ob in Zukunft mehr Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen zugelassen werden.