Bier an der Theke erlaubt, an der Schank nicht

von Conrad Seidl 24/05/2020
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Bier an der Theke erlaubt, an der Schank nicht

Wien - Viel Verwirrung hat es in den ersten Tagen der Lokalöffnungen gegeben - wann muss man Maske tragen, wo darf man sitzen und vielleicht sogar stehen? Von der Politik kamen, wie üblich, unklare Vorgaben - womöglich mit der Absicht. zu verunsichern: Erfahrungsgemäß kämen einander fremde Menschen beim Alkoholkonsum im Stehen näher; womöglich so nahe, dass Infektionsgefahr besteht. Daher wurde Anfang Mai kommuniziert, dass Stehen an der Theke verboten wäre.

Stimmt aber nicht, wie die Wirtschaftskammer herausgefunden hat: Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden. „Für Gäste als auch Exekutive gibt es noch offene Fragen, wie Anfragen zeigen. Eine häufige war beispielsweise: Darf man an der Theke konsumieren? Die Antwort lautet Ja, man muss dabei aber einige Dinge beachten“, klärt Stefan Sternad, Obmann der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Gastronomie in Kärnten, auf.

In letzter Minute gelang es nämlich noch eine Präzisierung in der Lockerungsverordnung zu erreichen. So legt die Verordnung nun fest, dass die Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf.

Das bedeutet: Ein Bier irgendwo an Theke ist erlaubt - unmittelbar bei der Schankanlage aber nicht. Unter einer "Ausgabestelle" wird nämlich die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. „Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben“, mahnt Sternad.

Das Vorhandensein von Sitzplätzen oder Tischen im Lokal wird außerdem nicht mehr als Voraussetzung gesehen. In der Verordnung ist nur mehr die Rede von „Verabreichungsplätzen“. „Das bedeutet, Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Wichtig ist aber, dass der Mindestabstand zum Gast am Nebentisch eingehalten werden kann“, erklärt der Fachgruppenobmann.

Unter www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie findet man noch mehr FAQs zu den neuen Richtlinien in der Gastronomie.