Extreme Unterschiede bei der Biersteuer

von Conrad Seidl 22/10/2025
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Extreme Unterschiede bei der Biersteuer

Wien - Die Biersteuer ist ein zentrales Thema für Brauereien und Konsumenten in der Europäischen Union und sorgt immer wieder für hitzige Diskussionen, da die Belastung je nach Land deutlich variiert. Darauf verweist die European Beer Consumers Union (EBCU). Während alle EU-Staaten verpflichtet sind, einen Mindeststeuersatz auf Bier von 1,87 Euro pro 100 Liter zu erheben — was etwa 0,031 Euro pro 330-ml-Flasche mit fünf Prozent Alkoholgehalt entspricht — gehen viele Länder weit darüber hinaus. Die höchsten Biersteuern findet man aktuell in Finnland mit rund 0,60 Euro pro Flasche, gefolgt von Großbritannien und Irland mit 0,41 bzw. 0,37 Euro. Am unteren Ende rangieren Bulgarien, Deutschland und Luxemburg mit dem Mindestbetrag von rund 0,032 Euro pro Flasche.​

Österreich liegt mit circa 0,08 Euro pro Flasche Bier im oberen Mittelfeld, erhebt somit mehr als das 2,5-fache der deutschen Biersteuer. Für die heimischen Brauereien bedeutet dies, dass jedes Hektoliter Bier mit 2 Euro je Grad Plato versteuert wird; ein durchschnittliches Vollbier mit zwölf Grad Plato kostet damit bereits etwa 24 Euro Steuer pro Hektoliter. Zwar profitieren rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Kleinbrauereien von vergünstigten Sätzen, sie zahlen je nach Jahresproduktion lediglich 60 bis 90 Prozent des Vollsatzes. Da allein die gesamtsteuerliche Belastung von Bier in Österreich fast 50 Prozent beträgt, sieht sich die heimische Brauwirtschaft klar benachteiligt.​

Eine neue Untersuchung der TaxFoundation Europe zeigt, dass die österreichische Biersteuer im europäischen Vergleich zwar nur auf dem 19 Platz liegt (etwa gleichauf mit Belgien oder Kroatien) - dass aber außer Italien alle Nachbarländer niedrigere Biersteuern einheben.

Der österreichische Brauereiverband kritisiert regelmäßig die teils extremen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten und fordert einheitlichere und vor allem niedrigere Steuersätze. Gerade im Vergleich zu Deutschland, wo Unternehmensgröße und Absatz eine stärkere Berücksichtigung finden, ist die österreichische Biersteuer viel restriktiver. In vielen Ländern – etwa Finnland oder Frankreich – wird die Steuer nach Alkoholgehalt berechnet, was stärkere Sorten verteuert. Die Branche plädiert daher für eine Modernisierung des Systems. Gleichzeitig zeigt sich, dass nationale Regierungen Steuern auf Bier recht willkürlich erhöhen - in den vergangenen zwölf Monaten passierte das in Slowenien, Polen und den drei baltischen Staaten. Letztere rangieren unter den Top 10 der Liste.​

Im europäischen Alltag spiegelt sich diese Diskrepanz nicht nur im Preis wider, sondern beeinflusst auch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Biere auf dem Binnenmarkt. Der Brauereiverband weist darauf hin, dass einheitlichere Regelungen Innovation belohnen und die Attraktivität des Standorts steigern würden. Bis dahin bleibt die Biersteuer ein Paradebeispiel für die Schwierigkeiten einer Harmonisierung nationaler Steuersysteme innerhalb der EU.

Kritik am Besteuerungssystem

Die Einschätzung der Steuerexperten von TaxFoundation Europe lautet: "Die Beweggründe für Verbrauchsteuern auf Bier sind einfach. Regierungen besteuern Bier und anderen Alkohol, um Menschen vom Alkoholkonsum abzuhalten und Einnahmen aus einem weit verbreiteten, aber gesellschaftlich verachteten Produkt zu erzielen. Biersteuern bleiben jedoch ein stumpfes Instrument zur Schadensminderung.
Die steuerliche Behandlung von Alkohol in Europa ist noch vielfältiger als nur die von Bier. Im Allgemeinen wird Bier stärker besteuert als Wein, wobei mehrere Länder überhaupt keine Verbrauchsteuer auf Wein erheben." Eine Modernisierung der Alkoholbesteuerung durch die Abschaffung umständlicher Kategorisierungssysteme zugunsten einer auf den Alkoholgehalt erhobenen Steuer würde die Behandlung verschiedener Alkoholarten ausgleichen und gleichzeitig das Steuersystem effizienter und transparenter machen.

https://taxfoundation.org/data/all/eu/beer-taxes-europe/