Kooperation der Brauereien soll reineres Bier bringen

von Conrad Seidl 27/09/2026
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Kooperation der Brauereien soll reineres Bier bringen

Salzburg - Fünf österreichische Privatbrauereien geben die Betreuung ihrer Schankanlagen an ein gemeinsames Unternehmen ab. Der Vorgang betrifft nicht nur die Organisation des technischen Kundendienstes, sondern auch ein Feld, in dem lebensmittelhygienische Anforderungen, Dokumentationspflichten und die Bindung zwischen Brauerei und Gastronomie zusammenlaufen.

Mangelnde Schankhygiene - und in der Folge schlecht riechendes und schmeckendes Fassbier - ist eines der großen und unterschätzten Probleme der bierorientierten Gastronomie.

Stiegl, Zwettler, Hirt, Mohren und Murauer beabsichtigen, gemeinsam 60 Prozent an der Schankwerk GmbH in Neumarkt am Wallersee zu übernehmen. Die fünf Brauereien wollen dafür ihre jeweils eigenen Geschäfte mit Schankanlagen und deren Servicierung in das Gemeinschaftsunternehmen überführen. Stiegl soll 20 Prozent halten, die übrigen vier Brauereien je zehn Prozent. Die anmeldeten Pläne liegen seit September bei der Bundeswettbewerbsbehörde zur Prüfung. 

Die verbleibenden 40 Prozent sollen bei Anton Kammerlander bleiben. Damit ist er nicht bloß Geschäftsführer eines von Brauereien beauftragten Dienstleisters, sondern Minderheitseigentümer und operativer Partner der künftigen Eigentümergemeinschaft. Kammerlander gründete Schankwerk im April 2026 zunächst als Alleingesellschafter; laut Firmenbuch trat er zugleich die Geschäftsführung an. Der Unternehmensgegenstand lautete zunächst Handel, insbesondere mit Schankmaterial. 

Kammerlander kommt aus dem Bereich, den Schankwerk nun für mehrere Brauereien bündeln soll. Er war rund 15 Jahre bei Stiegl tätig, zuletzt verantwortlich für Schankanlagen beziehungsweise als Leiter der Stiegl-Schanktechnik. Erst wenige Monate vor der geplanten Beteiligung der fünf Brauereien machte er sich mit Schankwerk selbständig. Das Unternehmen erweiterte sein Angebot seither vom Materialhandel auf Planung, Montage, Service, Wartung, Reinigung und Reparatur von Schankanlagen. Hinzu kommen Softwarelösungen und Fernwartung für computergesteuerte Ausschanksysteme. 

Die Auslagerung verändert damit auch die Rollenverteilung. Bislang unterhielten die Brauereien eigene Teams für die technische Betreuung ihrer Gastronomiekunden. Künftig soll eine Gesellschaft tätig werden, deren Geschäftsführer zuvor die Schanktechnik bei einem der beteiligten Unternehmen leitete und die nun zugleich von fünf Brauereien kontrolliert werden soll. Für die Wirte wechselt der Ansprechpartner für Wartung und Störungen vom jeweiligen Bierlieferanten auf einen gemeinsamen Dienstleister.

Schankanlagenreinigung folgt konkreten Vorgaben

Dieser Dienstleister arbeitet in einem Bereich mit konkreten hygienischen Vorgaben. Die österreichische Leitlinie für den einwandfreien technischen und hygienischen Gebrauch von Schankanlagen ist Teil des Österreichischen Lebensmittelbuches. Sie folgt dem HACCP-Prinzip: Der Betrieb muss Risiken im eigenen System beurteilen und geeignete Reinigungsmaßnahmen festlegen. Die Leitlinie formuliert hierfür jedoch verbindliche Höchstintervalle, von denen nur unter dokumentierten technischen Voraussetzungen abgewichen werden kann. 

Für Bier, alkoholfreies Bier und Biermischgetränke ist eine Generalreinigung, in der Branche meist Sanitation genannt, grundsätzlich spätestens nach drei Monaten vorgesehen. Dasselbe Höchstintervall gilt für Wein, trinkfertige Premix-Getränke und Postmix-Anlagen, bei denen Sirup oder Grundstoff erst im Ausschank mit Wasser gemischt wird. Wasser und Sodawasser müssen zumindest einmal jährlich generalgereinigt werden; für Spirituosen gilt ebenfalls ein Jahresintervall. Eine kürzere Frist kann sich aus dem individuellen HACCP-Konzept ergeben und liegt in der Verantwortung des Betriebs.

Die Dreimonatsfrist für Bier kann auf maximal sechs Monate ausgedehnt werden, wenn eine Anlage durchgehend effizient begleitgekühlt ist und sämtliche getränkeführenden Teile vom Zapfkopf bis zur Auslauftülle ohne wärmere Zonen gekühlt werden. Voraussetzung ist ein Vermerk im Schankbuch: Technik und festgelegtes Reinigungsintervall müssen darin dokumentiert sein. Die Ausnahme ist damit nicht als allgemeine Verlängerung zu verstehen, sondern an Bauweise, lückenlose Kühlung und Nachweis gebunden.

Unabhängig vom turnusmäßigen Termin verlangt die Leitlinie eine Reinigung bei längerem Stillstand von Anlage oder Kühlung, etwa während eines Betriebsurlaubs oder in einem Saisonbetrieb. Sie ist auch bei vorübergehend schwachem Getränkeabsatz und bei einem Getränkewechsel vorgesehen. Neben dieser periodischen Sanitation gehören die tägliche Reinigung der Zapftülle sowie die Hygiene von Zapfkopf und Fitting bei jedem Fasswechsel zu den wiederkehrenden Aufgaben. 

Die Konzentration des Servicegeschäfts kann somit Tourenplanung, Ersatzteilhaltung und digitale Überwachung vereinheitlichen. Sie verschiebt aber auch Verantwortung nicht aus dem Lokal heraus: Die hygienische Betriebsführung, das Schankbuch und die Einhaltung der vorgegebenen Reinigungsintervalle bleiben für jeden Gastronomiebetrieb relevant. Die gemeinsame Schankwerk-Gesellschaft soll diese Pflichten technisch und organisatorisch begleiten; sie ersetzt sie nicht.

https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/a-2-hygiene/teil-b-ein…